und F. Ltd.) deren Geschicke, was unweigerlich zum Aufbau von spezifischem Wissen und Fachkompetenzen im Bereich des Rohstoffabbaus führen musste. Ein gewisses Vorwissen in diesem Bereich musste der Beschwerdeführer auch bereits aufgrund seiner (mindestens) seit 2006 bestehenden Beteiligung an und dem Mitwirken bei der K. Ltd – ebenfalls ein Rohstoff-Unternehmen – haben.