worden wären. Als Ergebnis ist damit von einer langjährigen Tätigkeit, verbunden mit einem erheblichen persönlichen und finanziellen Engagement, mit dem Ziel der Gewinnerzielung durch den Verkauf eines Minenprojekts an einen Käufer auszugehen, der – anders als der Beschwerdeführer selbst – über die erforderlichen finanziellen, organisatorischen Mittel und die nötige Erfahrung für die nächste Entwicklungsphase (sprich die praktische Umsetzung eines solchen Vorhabens) verfügte.