Ein beträchtliches persönliches finanzielles Engagement des Beschwerdeführers im Hinblick auf den Aufbau des Projekts ergibt sich auch aus seiner Steuererklärung 2009, in welcher er gegenüber der H. AG Aktionärsdarlehen im Gesamtbetrag von Fr. 329'530.00 sowie gegenüber der F. Ltd. von Fr. 359'121.00 auswies. Hinzu kamen gemäss Steuererklärung 2009 gegenüber der F. Ltd. bestehende Guthaben für Arbeiten und Zinsen im Betrag von Fr. 960'000.00. 2008 beliefen sich die Guthaben für Arbeiten und Zinsen gegenüber der F. Ltd.