3.1.3. Der Beschwerdeführer ist bei der Veräusserung der H. AG Aktien darüber hinaus massgebliche unternehmerische Risiken eingegangen. So gibt er selbst an, dass sich die Gesamtinvestitionen in das R.-Projekt bis Ende 2009 auf rund USD 19'000'000.00 belaufen hätten, wovon die von ihm zur Verfügung gestellten Mittel ca. 7 % (USD 1'330'000.00) ausgemacht hätten (AV 2022, S. 2). Ein beträchtliches persönliches finanzielles Engagement des Beschwerdeführers im Hinblick auf den Aufbau des Projekts ergibt sich auch aus seiner Steuererklärung 2009, in welcher er gegenüber der H. AG Aktionärsdarlehen im Gesamtbetrag von Fr. 329'530.00 sowie gegenüber der F. Ltd. von Fr. 359'121.00 auswies.