Hinsicht einzig entscheidend, dass er bereits Jahre vor dem Verkauf der Aktien der H. AG zielgerichtet auf die Etablierung eines verkaufsfähigen Minenprojekts hingearbeitet hatte – unabhängig davon, in welcher Form bzw. unter welchem Gesellschaftsnamen diese Schritte unternommen worden sind. Andererseits gibt der Beschwerdeführer selbst an, dass "die Wirren um die illegale Kündigung und die negativen Schlagzeilen […] den Ruf der F. Ltd. dermassen [beschädigten], dass entschieden wurde, die Produktionslizenz in die neue Firma H. AG einzubringen" (AV 2022, S. 2). Die Gründung der H. AG wurde demzufolge lediglich aus Reputationsgründen nötig, wobei das primäre Ziel, die erfolgreich erlangten