Nachdem der Beschwerdeführer und sein Geschäftspartner die L., AI. (L.), beauftragt hatten, einen Käufer zu finden, erstellte diese eine entsprechende Verkaufsdokumentation, was ohne die Unterstützung durch den Beschwerdeführer und seinen Geschäftspartner gar nicht möglich gewesen wäre. Anschliessend übertrugen sodann der Beschwerdeführer und sein Geschäftspartner – handelnd als einfache Gesellschaft – ihre H. AG Aktien "en bloc" treuhänderisch auf die N. AG.