Insgesamt lassen die geschilderten Vorgänge keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschwerdeführer (zusammen mit seinem Geschäftspartner M.) vor 2011 während Jahren ganz erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die Grundlagen für die Lancierung eines umfassenden Minenprojekts in V. zu schaffen, mit dem Ziel, dieses schlussendlich mit Gewinn an ein bereits im Bergbau tätiges Unternehmen zu veräussern. Nachdem der Beschwerdeführer und sein Geschäftspartner die L., AI. (L.), beauftragt hatten, einen Käufer zu finden, erstellte diese eine entsprechende Verkaufsdokumentation, was ohne die Unterstützung durch den Beschwerdeführer und seinen Geschäftspartner gar nicht möglich gewesen wäre.