Dass der Beschwerdeführer als Verwaltungsrat und Ankeraktionär der H. AG bzw. als Präsident und Aktionär der F. Ltd. im Nachgang zur Kündigung der Schürfrechte nicht untätig blieb, wird sodann durch das im Juni 2009 von der Bank L. veröffentlichte Info Memo bestätigt. Daraus geht hervor, dass es der H. AG gelungen sei, durch das Erlangen der Schürf- und Produktionslizenz für das Gebiet R. die formellen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Instandstellung und Inbetriebnahme einer (Phosphat- )Mine zu schaffen (Info Memo "Project XY", S. 2 und 6).