vom September 2015, S. 2 und Info Memo "Project XY", S. 6). Die entsprechende Vereinbarung vom 6. November 2009 zwischen der F. Ltd. und der H. AG unterzeichneten auf Seiten der F. Ltd. der Beschwerdeführer und M. (AV 2022, Beilage 4). Für die H. AG unterzeichnete E. und dies obwohl letzterer gemäss Handelsregisterauszug per 27. Juli 2009 als Verwaltungsrat der H. AG ausgeschieden und der Beschwerdeführer per selbigem Datum als Geschäftsführer abberufen und stattdessen als Verwaltungsrat in das Handelsregister eingetragen worden war.