Diese Tätigkeiten wurden ausweislich der Akten durch einen zeitweisen Widerruf der Schürfrechte durch die damals amtierende Interimsregierung beeinflusst, nahmen aber spätestens im Mai 2009 durch die erneute Gewährung von Schürfrechten wieder objektiv wahrnehmbare Formen an (siehe dazu vorne Sachverhalt A/4. und A/5.1.). Konkret wurde eine neue Schürflizenz erteilt, welche nach Angaben des Beschwerdeführers von der F. Ltd. in deren neu gegründetes "Tochterunternehmen" H. AG eingebracht wurde (AV 2022, Ziff. 1 S. 2 und Beilage 4; vgl. auch Technical Report, R. Project" der G. Ltd. vom September 2015, S. 2 und Info Memo "Project XY", S. 6).