Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der Beschwerdeführer bereits Jahre vor der hier in Frage stehenden Transaktion im Jahr 2011 (Verkauf von Anteilen an der H. AG an die P.) federführend in geschäftliche Aktivitäten involviert war, welche auf den Aufbau eines Phosphatabbauprojekts in V. ausgerichtet waren. Diese Tätigkeiten wurden ausweislich der Akten durch einen zeitweisen Widerruf der Schürfrechte durch die damals amtierende Interimsregierung beeinflusst, nahmen aber spätestens im Mai 2009 durch die erneute Gewährung von Schürfrechten wieder objektiv wahrnehmbare Formen an (siehe dazu vorne Sachverhalt A/4. und A/5.1.).