3.1 mit Verweis auf BGE 143 II 402, Erw. 5.3 und 142 II 197, Erw. 5.6 m.w.H.). Entsprechend geht die bundesgerichtliche Rechtsprechung im Kontext der Verwaltung und damit auch der Veräusserung von (un-/beweglichem) Vermögen davon aus, dass der Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit weit - 10 -