Nachfolgend ist in einem ersten Schritt zu klären, wie der dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem betroffenen Aktienverkauf zugekommene Verkaufserlös rechtlich zu qualifizieren ist. Sollte sich herausstellen, dass die Vorinstanz zu Recht von einem steuerbaren Einkommen ausgegangen ist, ist in einem zweiten Schritt auf den Zeitpunkt sowie die Höhe des Mittelzuflusses einzugehen. -9-