6. Die Beschwerdeführer liessen sich mit Eingabe vom 21. Oktober 2022 erneut vernehmen und reichten weitere Dokumente zu den Akten. Die Unterlagen wurden den übrigen Parteien mit Verfügung vom 31. Oktober 2022 zur Kenntnisnahme und allfälliger Stellungnahme zugestellt. 7. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 7. März 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: