5. Zur Eingabe der Beschwerdeführer vom 26. August 2022 reichte das KStA am 29. September 2022 eine Stellungnahme inklusive Beilagen ein, welche den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 4. Oktober 2022 zur Kenntnis gebracht wurde. Gleichzeitig wurden den Parteien Unterlagen aus Internetrecherchen des Verwaltungsgerichts zur Kenntnisnahme und allfälliger Stellungnahme zugestellt. -8-