In Bezug auf die erste Aktientranche, welche im Rahmen des Amendment No 6 von 5'000'000 Aktien (vgl. ursprüngliches Agreement vom 11. Februar 2010) auf 12'274'500 Aktien angehoben wurde, wurde im Amendment No 8 vom 18. Januar 2011 vereinbart, dass die 12'274'500 Aktien an der H. AG per 18. Februar 2011 (anstatt per 3. Dezember 2010 gemäss Amendment No 7) für eine Gegenleistung von total EUR 19'000'000.00 auf die P. übertragen werden sollten. Diese Gegenleistung sollte einerseits aus einer Barleistung im Betrag von EUR 9'000'000.00 bestehen sowie andererseits aus einer Aktien- Komponente (101'000'000 Aktien an der P. Ltd. zu je CDN$ 0.13, total rund EUR 10'000'000.00).