7. Am 13. Januar 2010 schlossen A. und M. als Treugeber einen Treuhandvertrag mit der N. AG ab. Mit diesem sollten die gesamten Aktien an der H. AG – der Beschwerdeführer hielt zu diesem Zeitpunkt gemäss seiner Steuererklärung 2010 10'520'000 Aktien der H. AG – treuhänderisch auf die N. übertragen werden, um die "bereits ansatzweise verlaufenden Verhandlungen" mit Kaufinteressenten zu vereinfachen. Erklärtes Ziel der -4-