4. Gemäss § 83 Abs. 1 VRPG beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage. Der Beschwerdeführerin wurde der angefochtene Entscheid am 21. Februar 2022 am Postschalter zugestellt. Die Beschwerde erfolgte mit Postaufgabe vom 3. März 2022 rechtzeitig.