3. Sollte die Vollstreckungsverfügung missachtet werden, behält sich der Gemeinderat X. vor, gegen Frau A. bei der Staatsanwaltschaft Y. Strafanzeige zu erstatten (§ 160 BauG und Art. 292 StGB). Frau A. wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Missachtung dieser Verfügung mit Busse gestützt auf Art. 292 StGB bestraft wird.