1. Zur Erfüllung der rechtskräftigen Auflagen des Rückbaus und Wiederherstellung der ursprünglichen Fenstereinteilung gemäss Verfügung des Gemeinderats X. vom 20. Januar 2020 wird eine letzte Nachfrist von 30 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids gewährt. Diese Auflage lautete: -4-