2. Die widerrechtlich erstellte Baute ist gemäss § 159 Abs. 1 BauG innert 60 Tagen, ab der Rechtskraft dieses Beschlusses, zu Lasten der Bauherrschaft vollständig zu entfernen und der ursprüngliche Zustand (Flügeleinteilung) wiederherzustellen. Die Bauverwaltung ist anschliessend zu einer Nachkontrolle einzuladen.