3. Schliesslich führte die Einwohnergemeinde X. von Amtes wegen ein (nachträgliches) Baubewilligungsverfahren durch. Das Baugesuch wurde vom 2. September bis 1. Oktober 2019 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist ging eine Einwendung von B. ein. Mit Protokollauszug vom 20. Januar 2020 fällte der Gemeinderat X. folgenden Entscheid: -3- 1. Die ohne Baubewilligung vorgenommen[e] Veränderung der Fenstereinteilung wird mangels dem Erfordernis der genügenden Eingliederung im Erscheinungsbild der Fassade abgewiesen.