A. 1. A. ist Stockwerkeigentümerin einer Wohnung im Mehrfamilienhaus an der Z.-Strasse 208 in X.. Im Jahre 2015 liess sie ein zweigliedriges Fenster durch ein dreigliedriges Fenster ersetzen. Der Einbau erfolgte ohne Baubewilligung und ohne Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Die Bauverwaltung X. verlangte darauf die Einreichung eines Baugesuchs. Es folgten diverse Schreiben zwischen der Bauverwaltung, der Verwalterin der Stockwerkeigentümergemeinschaft und A.. Am 12. November 2018 erliess der Gemeinderat X. folgenden Entscheid: