3. Der Beschwerdeführer wird unter Androhung des Widerrufs der Aufenthaltsbewilligung und der Wegweisung aus der Schweiz verwarnt. - 30 - 4. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons. 5. Das MIKA wird angewiesen, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'000.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) die Vorinstanz (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration, 3003 Bern Rechtsmittelbelehrung