Inwieweit dort noch enge Verwandte leben, ist unklar, nachdem hierzu keine aktuellen Informationen vorliegen. Jedenfalls dürfte er im Kosovo nicht über ein besonders tragfähiges soziales Netz verfügen. Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer eigenen Angaben zufolge als Goran(c)i einer im Kosovo marginalisierten Minderheit angehört.