3.4.3. Der Beschwerdeführer und seine Familienangehörige haben vom 5. Mai 2011 bis Ende Oktober 2021 durchgehend Sozialhilfe im Gesamtbetrag von über Fr. 491'000.00 bezogen. Nachdem die Sozialhilfe aufgrund eines Kontaktabbruchs per 31. Oktober 2021 vorübergehend eingestellt worden war, vermochte sich die Familie zumindest zeitweise von der Sozialhilfe zu lösen, musste aber im März und April 2022 und im Dezember 2022 erneut von der Sozialhilfe unterstützt werden. Seit Januar 2023 verfügt der Beschwerdeführer wieder über ein existenzsicherndes Einkommen, welches der Familie die erneute Loslösung von der Sozialhilfe ermöglichen sollte.