Aufgrund seiner im August bzw. September 2021 angetretenen Stellen im Bereich Reinigung bzw. Montage und der Teilzeiterwerbstätigkeit seiner Ehefrau in der Reinigungsbranche habe sich die Familie im September 2021 definitiv und dauerhaft von der Sozialhilfe lösen können. Entgegen der Ansicht des MIKA lebe der Beschwerdeführer nicht über seinen Verhältnissen und bemühe sich in ständigem Kontakt mit seinen Gläubigern um die Regulierung seiner Schulden.