Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung erweise sich damit nicht nur als begründet, sondern auch als verhältnismässig und ein allfälliger Eingriff in konventionsrechtlich geschützte Beziehungen sei jedenfalls verhältnismässig und zulässig. 1.2. Der Beschwerdeführer stellt sich in seiner Beschwerde demgegenüber auf den Standpunkt, in seiner Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Unfalls und -8-