75, 83, 89). Mit Eingabe vom 13. Januar 2023 reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers den erwähnten Arbeitsvertrag erneut beim Verwaltungsgericht ein und wies auf die hierdurch verbesserte wirtschaftliche Situation des Beschwerdeführers hin (act. 91 ff.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 19. April 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: I. 1. Einspracheentscheide des MIKA können innert 30 Tagen seit Zustellung mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden (§ 9 -6-