Am 11. Januar 2023 ging ein neuer Arbeitsvertrag des Beschwerdeführers beim Verwaltungsgericht ein, wonach dieser per 1. Januar 2023 in einem Vollzeitpensum als Logistiker angestellt worden war (act. 85 ff.). Die neuen Beschlüsse des Sozialhilfegremiums der Stadt R. und der erwähnte Arbeitsvertrag wurden mit instruktionsrichterlichen Verfügungen vom 5. Oktober 2022, 4. Januar 2023 und 12. Januar 2023 den Parteien bzw. der jeweiligen Gegenpartei zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 75, 83, 89).