In der Folge reichte das MIKA dem Verwaltungsgericht zwei weitere Beschlüsse des Sozialhilfegremiums der Stadt R. vom 28. September 2022 nach, wonach die Familie nach einem zeitweisen Unterbruch von Mai bis November 2022 ab Dezember 2022 wieder von der Sozialhilfe unterstützt werden musste (act. 78 ff.). Am 11. Januar 2023 ging ein neuer Arbeitsvertrag des Beschwerdeführers beim Verwaltungsgericht ein, wonach dieser per 1. Januar 2023 in einem Vollzeitpensum als Logistiker angestellt worden war (act.