Nachdem der Beschwerdeführer sein Erwerbseinkommen auf Fr. 3'128.40 steigern konnte, wies das Sozialhilfebudget für ihn und seine Familie für den Monat April 2022 noch einen Auszahlungsbetrag von Fr. 447.05 auf. Diese Budgetaufstellung wurde den Parteien mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. Mai 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 64, 69).