C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 2. September 2021 (richtig wohl: 2. März 2022, Postaufgabe 2. März 2022) liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 17 ff.): 1. Das Dispositiv des angefochtenen Entscheides sei aufzuheben; 2. Die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers sei zu verlängern; 3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung beizugeben. 4. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Prozessführung und ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen.