In der Folge wurde der Beschwerdeführer wiederholt betrieben. Da er erneut einer Pfändung unentschuldigt fernblieb, auferlegte ihm die Staatsanwaltschaften Baden am 28. März 2018 eine weitere Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 158 f.). Bis zum 16. Juli 2019 summierten sich die offenen Verlustscheinforderungen gegen ihn gemäss Betreibungsregisterauszug des regionalen Betreibungsamts R. auf über Fr. 127'600.00 (MI-act. 180 f.). Am 19. Oktober 2017 wurde der Beschwerdeführer wegen der offenen Verlustscheinforderungen und seiner Schuldenwirtschaft ausländerrechtlich verwarnt (MI-act. 140 ff.). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen- -3-