Am 5. Januar 2011 auferlegte ihm die Staatsanwaltschaft Baden eine Busse von Fr. 200.00, da er einer ihm angekündigten Pfändung unentschuldigt fernblieb (MI-act. 108 f.) und am 22. März 2011 wurde er wegen Strassenverkehrsdelikten mit Fr. 500.00 gebüsst (MI-act. 113 f.). Nachdem die Familie am 26. April 2011 wegen Ruhestörung und Nichteinhaltens der Hausordnung polizeilich aus ihrer Wohnung in Q. ausgewiesen werden musste, lebte sie eine Zeitlang in einer Jugendherberge und musste ab Mai bzw. Juni 2011 von der Sozialhilfe unterstützt werden (MIact. 116 ff., 125, 129).