Nachdem er am 17. Januar 1997 die Schweizer Bürgerin B. geehelicht hatte, wurde ihm am 11. Februar 1997 eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehefrau und am 28. Januar 2002 die Niederlassungsbewilligung erteilt (MI-act. 6, 27 ff., 84). Am [...] 2003 wurde der Beschwerdeführer Vater des ausserehelich mit der Landsfrau C. gezeugten Sohnes D.. In der Folge liess er sich von seiner Schweizer Ehefrau scheiden und ehelichte am 31. Juli 2006 die Kindsmutter C. (MI-act. 94 f.). 2007 kamen im Kosovo die Zwillinge E. und F. zur Welt.