A. Der 1973 geborene Beschwerdeführer ist kosovarischer Staatsangehöriger und reiste am 23. November 1991 in die Schweiz ein, wo er erfolglos um Asyl ersuchte, jedoch per 21. November 1994 vorläufig aufgenommen wurde (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 10 ff.). Nachdem er am 17. Januar 1997 die Schweizer Bürgerin B. geehelicht hatte, wurde ihm am 11. Februar 1997 eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehefrau und am 28. Januar 2002 die Niederlassungsbewilligung erteilt (MI-act. 6, 27 ff.