4. Das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, verurteilte A. mit Urteil vom 16. März 2021 wegen Verletzung von Verfahrenspflichten zu einer Busse von Fr. 50.00. 5. Auf eine Beschwerde von A. trat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Juni 2021 mangels Leistung eines Kostenvorschusses nicht ein. Mit Urteil 2C_550/2021 vom 8. Juli 2021 trat auch das Bundesgericht auf die von A. eingereichte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht ein.