3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreterin) das Kantonale Steueramt den Gemeinderat X. die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten