A. Die ursprünglich aus Serbien stammende Beschwerdeführerin verfügt seit dem 4. Dezember 2012 über das Schweizer Bürgerrecht (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 5, 23, 27, 59). Am 7. bzw. 18. April 2021 ersuchte sie beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) bzw. den Einwohnerdiensten X. um den Nachzug ihres zu diesem Zeitpunkt bereits 30-jährigen Sohnes B. (geb. 1991), welcher lediglich über die serbische Staatsbürgerschaft verfügt und als Sechsjähriger von seinem Vater widerrechtlich nach Serbien verbracht wurde (MI-act. 1 ff., 28 ff., 48, 53 ff., 68 ff.).