2.2. Der Beschwerdeführer ist mit seinen Anträgen nur teilweise durchgedrungen. Im zweiten Umgang kann ihm für die widerrechtliche aufsichtsrechtliche Kündigung seines Anstellungsverhältnisses lediglich eine Entschädigung von maximal sechs Bruttomonatslöhnen (siehe Art. 15 Abs. 1 PR i.V.m. Art. 336a Abs. 2 OR) anstelle des verlangten Minimums von einem Jahreslohn (Beschwerde, S. 16) zugesprochen werden und weitere finanzielle Ansprüche im Zusammenhang mit der Auflösung seines Anstellungsverhältnisses besitzt der Beschwerdeführer mangels der im Hauptpunkt zur Feststellung beantragten Nichtigkeit der Kündigung nicht.