Kirchenpflege konkretisiert wurde. Darüber hinaus musste sich der Beschwerdeführer wegen der in der Vorladung angedrohten personellen Massnahmen und aufgrund der Einräumung der Möglichkeit, sich beim Gespräch von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen, der Ernsthaftigkeit der Angelegenheit bewusst sein und daraus schliessen, dass auch ein Entzug der kirchlichen Sendung im Raum stand. Somit hat es der Be- - 20 -