gleichen Datums (18. Juni 2020) forderte der Bischof den Beschwerdeführer auf, aufgrund der Demission von Diakon H. per 30. September 2020 auch sein Anstellungsverhältnis mit den Kirchgemeinden D. und B.-C. auf dieses Datum zu kündigen (Vorakten, act. 71). Mit Schreiben vom 19. Juni 2020 (Vorakten, act. 72) bestätigte der Bischof den Eingang des Schreibens des Beschwerdeführers vom 18. Juni 2020, liess dieses aber unbeantwortet.