Mit Mail vom 12. Juni 2020 (Vorakten, act. 67) bestätigte das Sekretariat des Bischofs den Eingang des Antwortschreibens des Beschwerdeführers und stellte ihm den "Beschwerdebrief" der Kirchenpflege G. D. (Vorakten, act. 44 f.) zur Kenntnisnahme zu. Darauf sagte der Beschwerdeführer den Anhörungstermin vom 17. Juni 2020 mit Schreiben vom 15. Juni 2020 (Vorakten, act. 68) kurzerhand ab. Dies wiederum wertete der Bischof als Verweigerung des Beschwerdeführers, zu den in Aussicht gestellten Massnahmen angehört zu werden (Vorakten, act. 69). Dem widersprach der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 18. Juni 2020 (Vorakten, act.