Um sich besser auf das Gespräch vom 17. Juni 2020 vorbereiten zu können, zu welchem der Bischof von Basel den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. Juni 2020 (Vorakten, act. 65) vorgeladen hatte, bat der Beschwerdeführer mit seinem Antwortschreiben vom 9. Juni 2020 (Vorakten, act. 66) um Konkretisierung der in der Vorladung thematisierten Vorwürfe, er habe gegen Covid-19-Vorgaben des Bundesrats verstossen und mit seinem gegen can. 1741, 1° CIC verstossenden Verhalten eine grosse Anzahl von Gläubigen brüskiert. Mit Mail vom 12. Juni 2020 (Vorakten, act.