Mit dem Konfliktfall, der die missio canonica gemäss Vertrag vom 2. Mai 2017, Ziff. 5, automatisch mit der Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer zum Erlöschen bringt, kann nur ein Konflikt gemeint sein, an dessen Entstehung oder Verschärfung der Beschwerdeführer massgeblich beteiligt war. Alles andere wäre gegenüber einem Arbeitnehmer, der ohne sein Zutun in einen Konflikt gerät, äusserst unbillig. Zur Beteiligung des Beschwerdeführers an einem wie auch immer gearteten Konflikt, der zur Auflösung seines Anstellungsverhältnisses durch die Kirchgemeinde D. führte, äussert sich jedoch das bischöfliche Dekret mit keinem Wort.