nis" enthält, anhand welcher sich nicht im Einzelnen überprüfen lässt, ob der Entzug vor Grundrechten standhält. Die angegebenen Gründe müssen auch für Dritte (nicht nur die Beteiligten selbst) objektiv nachvollziehbar sein, was bedingt, dass sie hinreichend detailliert vorgebracht werden. Ein Verweis auf Medienberichte kann eine Begründung des Entzugsentscheids nicht ersetzen (a.a.O., Erw. 10.7). Als Gründe für die "Nichtverlängerung" der missio canonica des Beschwerdeführers werden im bischöflichen Entzugsdekret (Vorakten, act. 36) die - 16 -