15 PR, wonach kein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht, falls sich eine Kündigung des Anstellungsverhältnisses als widerrechtlich erweist, was für alle Arten von widerrechtlichen Kündigungen gilt. Es ist nicht ersichtlich, weshalb Gekündigte wegen zu Unrecht entzogener missio canonica gegenüber anderen ungerechtfertigt gekündigten Mitarbeitenden privilegiert zu behandeln wären. Unter diesen Aspekten ist Art. 11 Abs. 2 PR eher dahingehend - 15 -