Die Gemeindeaufsicht sei das notwendige Gegenstück zur Gemeindeautonomie. Diese schütze die Gemeinden einerseits vor einem ungerechtfertigten aufsichtsrechtlichen Einschreiten des Kantons. Andererseits habe der Kanton auch zu prüfen, ob die Gemeindetätigkeit mit dem übergeordneten Recht -9-