5. Auf entsprechende Empfehlung der Schlichtungsbehörde vom 22. Februar 2021 hielt der Kirchenrat mit Beschluss vom 26. Februar 2021 an seiner aufsichtsrechtlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses zwischen der Kirchgemeinde B.-C. und A. fest. Darauf "nahm" die Kirchgemeinde D. die von ihr gegenüber A. am 22. Juli 2020 ausgesprochene Kündigung mit Schreiben vom 23. März 2021 "zurück". -3- B. 1. Am 29. März 2021 liess A. beim Rekursgericht der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau Klage gegen die Römisch-Katholische Landeskirche einreichen, mit den Anträgen in der Sache: